Konzeption für Kinder- und Jugendschutz sowie Gewaltprävention in der
Präambel
Der Gesetzgeber hat mit dem § 72a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII geregelt, dass dem Schutz der Jugend vor sexuellen Übergriffen und Beeinträchtigungen ein besonderes Augenmerk zu widmen ist. Die SG Schildow 1996 e.V. hat sich mit Bestätigung dieses Konzepts bindend dazu verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben und notwendigen Regelungen zur Kinder- und Jugendschutzprävention zu implementieren und ihre Einhaltung fortführend und kontinuierlich sicherzustellen.
Mit diesem Konzept übernimmt die SG Schildow e.V. Verantwortung für das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Die Verbandsarbeit ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Dazu gehört auch der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung, sexualisierter Gewalt und Missbrauch.
In dem Bewusstsein, dass die sportlichen Angebote in unseren Sparten/Abteilungen besonders junge Menschen anspricht und in der Überzeugung, dass der Sport und das Vereinsleben im Allgemeinen ein geeignetes Mittel zur Erziehung des jungen Menschen zur Persönlichkeit und zur Mitverantwortung darstellt, gibt sich SG Schildow 1996 e.V. folgendes Konzept zum Schutz der Kinder und Jugendlichen.
1. Einleitung
Sport ist die beliebteste Freizeitaktivität von Kindern und Jugendlichen. Dies spiegelt sich auch in den Brandenburger Sportvereinen wider, denn tausende Kinder, Jugendliche und Heranwachsende werden hier regelmäßig betreut.
Das Gros dieser gesellschaftlich wichtigen Aufgabe wird mit hohem Engagement zumeist von ehrenamtlich Tätigen wahrgenommen.
In der SG Schildow e.V. sind der größte Teil der Mitglieder Kinder- und Jugendliche, welche durch ehrenamtlich tätige Erwachsene im Freizeit,- Trainings- und Wettkampfsportbetrieb begleitet und angeleitet werden.
Der Sport in unseren Sparten / Abteilungen trägt zur körperlichen und seelischen Stärkung von Kindern und Jugendlichen bei, fördert ihre Persönlichkeitsentwicklung und hilft, soziale Kompetenzen zu erwerben. Die körperliche und emotionale Nähe, die im Sport entstehen kann, findet in keinem anderen Zusammenhang einen ähnlichen positiven Stellenwert.
Verbunden damit sind allerdings auch Gefahren, wie Gewalt oder sexualisierte Übergriffe. Gleichzeitig bietet der Sport jedoch die große Chance, Grenzverletzungen zu erkennen und Hilfe anzubieten.
Beim Sport kann durch Hilfestellungen zu sportlichen Übungen, durch gemeinsame Fahrten mit Übernachtung oder durch Freizeitaktivitäten in manchen Situationen auch besondere Nähe entstehen.
Diese Nähe und das Vertrauen dürfen nicht missbraucht werden.
Mit dieser Konzeption und unserer Willensbekundung wollen wir, die SG Schildow 1996 e.V., dazu beitragen, eine Kultur der Aufmerksamkeit zu schaffen und allen Vereinsmitglieder das Thema nahebringen. Potenzielle Täter sollen durch offene Kommunikation und klare Regelungen abgeschreckt und allen Sporttreibenden ein geschützter Raum zum Ausüben ihres Sports eingeräumt werden.
2. Positionierung der SG Schildow 1996 e.V.
Der Vorstand der SG Schildow 1996 e.V. hat sich dieser Thematik angenommen und einen Kinder- und Jugendschutzbeauftragten berufen. Mit der Konzeption für Kinder- und Jugendschutz und dessen Umsetzung werden klare Regelungen und Verfahrensweisen beschlossen.
Ziel ist es, ehrenamtlich Mitarbeitende im Sport, aber auch Helfende jeden Alters, sowie deren Angehörige für den Kinder- und Jugendschutz zu sensibilisieren. Die SG Schildow 1996 e.V. ist sich der Verantwortung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in den Sparten /Abteilungen bewusst.
Wir, die SG Schildow 1996 e.V.,
3. Kindeswohlgefährdung
Als Erscheinungsformen von Kindeswohlgefährdung müssen die Themen Vernachlässigung, körperliche Gewalt und Misshandlung, psychische und seelische Misshandlung, sexueller Missbrauch und Gewalt, häusliche Gewalt und unzureichender Schutz vor Gefahren durch Dritte benannt werden.
a. Von wem können Gefährdungen ausgehen?
Grundsätzlich sind in diesem Zusammenhang alle Menschen zu benennen, welche im direkten oder indirekten Kontakt zum Kind stehen. Diese können Eltern und Familienangehörige, andere Betreuungspersonen, Trainer/innen, Betreuer/innen, Funktionäre im Sport, andere Kinder und Sportler/innen oder aber auch von Fremden, zunächst Unbekannten ausgehen.
b. Was sind Anzeichen von Kindeswohlgefährdung und worauf soll geachtet werden?
Anzeichen für Kindeswohlgefährdung sind vielschichtig und lassen sich nicht immer klar deuten. Indizien dafür können Auffälligkeiten:
c. Warum sind Sportvereine attraktiv für Täter?
Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass das gemeinsame Üben mit Kindern von potenziellen Tätern als anziehend empfunden wird. Durch die Körperbezogenheit bei den sportlichen Aktivitäten könnten unangemessene Handlungen durch den Täter verschleiert werden. Nicht zu unterschätzen ist auch das Potenzial der emotionalen Bindung vieler Kinder und Jugendlichen zu den Trainern und Trainerinnen, welche teilweise als Familienersatz fungieren. Da Vereine immer engagierte Helfer/innen und Unterstützer/innen benötigen, ist ein relativ einfacher Zugang zu Kindern möglich.
Zudem bieten Wettkampf- und Trainingsfahrten mit Übernachtungen mögliche Missbrauchsgelegenheiten. Die Situation in Umkleideräumen ohne Trennung zwischen den Geschlechtern, aber auch zwischen Kindern und Erwachsenen, stellt eine nicht zu unterschätzende Rolle dar.
Im Sport kommt es zu Situationen, in denen Kinder Erwachsenen als Einzelpersonen gegenüberstehen, zum Beispiel bei Einzelgesprächen oder dem Individualtraining. Speziell im Wettkampfsport können aufgrund des Leistungsdrucks und der daraus resultierenden engen emotionalen Bindung besondere Abhängigkeitsverhältnisse entstehen.
4. Wie kann Prävention gelingen?
In der SG Schildow e.V. wird eine Aufmerksamkeitskultur verankert, die alle Beteiligte für das Thema Kinder- und Jugendschutz sowie Gewaltprävention sensibilisiert. Die SG Schildow e.V. verpflichten sich, ausschließlich geeignete Personen bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen einzusetzen.
Voraussetzung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine offene und transparente Umgangsweise mit relevanten Vorkommnissen und Situationen. Der Vorstand, die Fachvorstände und alle beauftragten Betreuungspersonen verpflichten sich dazu, alle relevanten Vorkommnisse an die zuständigen Stellen zu melden.
Die SG Schildow 1996 e.V. achtet die Würde, Rechte und Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen. Der vertrauensvolle Umgang mit ihnen ist geprägt von Respekt. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.
Der Verein verpflichtet sich zu folgenden Regeln hinsichtlich der Gestaltung von Beziehungen zu den anvertrauten Kindern/Jugendlichen: (Beispiele)
Der Vorstand nimmt Beschwerden ernst, behandelt sie seriös. Notwendige Interventionen und Maßregelungen werden konsequent umgesetzt.
5. Ansprechpartner
Jugendämter und Gesundheitsämter der Landkreise
Landessportbund- Beauftragter für den Kinderschutz
Steffen Müller, Tel. 0331 97198 36, s.mueller@sportjugend-bb.de
Präventionsbeauftragte (Kinderschutz) für die Sportarten der SG Schildow-Sparten
Brandenburgischer Judo-Verband e.V.:
Andrea Harnoth, Email: praevention@bjv-judo.de
Beauftragte/r in der SG Schildow 1996 e.V.
Veronika Neumeister, Email: Kinderschutz@sg-schildow.net
6. Informationsmaterial
Broschüre Kinderschutz im Sport vom LSB (Anlage 2)
Konzept des LSB zum Kinderschutz (Anlage 3)
Gegen sexualisierte Gewalt im Sport vom DOSB und DSj (Anlage 4)
7. Arbeitsmittel
Ehrenkodex (Anlage 1)
Erweitertes Führungszeugnis
Datenschutzgrundverordnung
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Vereinssitz: 16552 Schildow
Am Kienluchgraben 14